Herzlich willkommen bei der Friseurinnung Ennepe-Ruhr
Herzlich willkommen bei derFriseurinnung Ennepe-Ruhr

Prüfungen

Die Gesellenprüfung im Friseurhandwerk wird in zwei auseinanderfallenden Teilen abgelegt. Teil I wird nach der ersten Ausbildungshälfte (18 Monaten) abgelegt. Teil II findet in der Regel zum Ausbildungsende (36 Monate) statt
Die Friseur-Innung Ennepe-Ruhr bietet ein spezielles Kursangebot zur Vorbereitung auf die Gesellenprüfung.

Inhalte:
Ausschreibung und Planung, Anfertigung der Arbeitsplanung, Fachterminologie, technische Ausführung der Arbeiten, Fehleranalyse
Erfahrene Prüfer besprechen die einzelnen Arbeiten

Nutzen Sie auch unsere Informationsveranstaltungen zur Gesellenprüfung, auf welchen die Anforderungen detailliert besprochen werden.
 

Gesellenprüfung Teil 1

- Haar- und Kopfhaut beurteilen, reinigen und pflegen
- Kopfhaut mit verschiedenen Techniken massieren (Herrenmodell)
- Haare mit verschiedenen Umformungstechniken gestalten
- Haare mit klassischen Techniken schneiden (Damenmodell)
- Frisurengestaltung mit zwei Einlegetechniken
- Situatives Fachgespräch
- Ausführen einer klassischen Friseurarbeit am Herren einschließlich Föhnen
- Theoretische Prüfung
 

zum Teil I der Gesellenprüfung ist zugelassen…

- wer die in der Ausbildungsordnung vorgeschriebene,
  erforderliche Ausbildungszeit zurückgelegt hat
- wer vorgeschriebene schriftliche Ausbildungsnachweise geführt hat und
- wessen Berufsausbildungsverhältnis in die Lehrlingsrolle eingetragen ist
 

Gesellenprüfung Teil 2

- Beratungsgespräch
- Haarfarbe in Farbtiefe und -richtung verändern
- Haare mit modernen Techniken schneiden (Damenmodell)
- Styling- und Finishtechniken einsetzen
- Kosmetische Behandlungen durchführen (Make-up)
- Wahlqualifikation:
- Pflegende Kosmetik / Visagistik
- Langhaarfrisuren
- Nageldesign / -Modellage
- Haarersatz
- Coloration
- Ausführen einer modernen Friseurarbeit am Herren
- Theorie Friseurtechniken
- Theorie Betriebsorganisation
- Theorie Wirtschaft und Soziales
 

zum Teil II der Gesellenprüfung ist zugelassen…

- wer die Ausbildungszeit zurückgelegt hat oder wessen Ausbildungszeit nicht
  später als zwei Monate nach dem Prüfungstermin endet
- wer am ersten Teil der Gesellenprüfung teilgenommen hat
- wer vorgeschriebene schriftliche Ausbildungsnachweise geführt hat und
- wessen Berufsausbildungsverhältnis in die Lehrlingsrolle eingetragen

 

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Unterhalten Sie Ihren Besucher! Machen Sie es einfach interessant und originell. Bringen Sie die Dinge auf den Punkt und seien Sie spannend.

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Springorumallee 10

44795 Bochum

Kontakt

Rufen Sie einfach an unter   0234-32400

oder nutzen Sie unser Kontaktformular.

 

 

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