Wir - die Friseurinnung Ennepe-Ruhr, sind ein modernes Dienstleistungsunternehmen, dass es sich zur Aufgabe macht, die gemeinsam gewerblichen Interessen Ihrer Mitglieder zu vertreten und die Außenwahrnehmung der Branche in den Medien zu förder. Wir organisieren neben Fachveranstaltungen und Kollegentreffen auch die Förderung unseres Berufsnachwuchses. Wir geben Ihnen Auskunft über betriebliche, personelle und wirtschaftliche Fragen, oder nennen Ihnen kompetente Ansprechpartner. Auch in Ausbildungsfragen können Sie sich an uns wenden. Ob Lehrlingsstreitigkeiten, Prüfungfragen, oder Fragen zur Ausbildungsvergütung, wir helfen gerne weiter.
Friseurhandwerk fordert rasche und effektive Entlastung. 27.09.2022
Die steigenden Energiepreise treffen die von der
Coronapandemie stark gebeutelte Friseurbranche. Der Zentralverband des Deutschen Friseurhandwerks (ZV) betont daher die Dringlichkeit der Ausweitung des aktuellen Rettungsschirms der Regierung für
die Friseurbetriebe. Der ZV fordert nachdrücklich die Herabsetzung des Mehrwertsteuersatzes auf Friseurdienstleistungen von 19 Prozent auf 7 Prozent.
„Die aktuellen Belastungen für das Friseurhandwerk haben die Grenze des Zumutbaren einfach überschritten. Viele Friseurbetriebe stehen faktisch vor dem Aus“, mit diesen dramatischen Worten fasst
ZV-Präsidentin Manuela Härtelt-Dören die Krisensituation der Branche zusammen. „Die Belastungen der Corona-Pandemie mit stark eingeschränkten Service-Möglichkeiten in den Salons, gestiegene
Lohnkosten und eine schwierige Ausbildungssituation setzen den Betrieben ebenso weiter zu wie die Inflation mit ausufernden Energiepreisen. Dies ist eine existenziell kritische Situation für das
Friseurhandwerk“, so Manuela Härtelt-Dören weiter. Gemeinsam mit ihren Kolleginnen und Kollegen aus des Landesinnungsinnungsverbänden des Friseurhandwerks fordert sie deshalb eine schnelle und
unbürokratische Hilfe seitens der Bundes- und Landespolitik.
Neues Infektionsschutzgesetz
verabschiedet.
15.09.2022
Wie bereits im August angekündigt, hat die Bundesregierung
ein neues Infektionsschutzgesetz verabschiedet. Das Gesetz soll am 1. Oktober 2022 in Kraft treten und bis zum 7. April 2023 gelten. Die Abstimmung darüber wird noch heute im Bundesrat
erfolgen.
Zunächst soll bundesweit für alle Personen eine FFP2-Maskenpflicht in Krankenhäusern, Pflegeeinrichtungen, Arztpraxen und vergleichbaren Behandlungs- oder Versorgungseinrichtungen gelten. Außerdem
muss vor dem Zutritt in Krankenhäuser und Pflegeheimen ein negativer Corona-Test vorliegen. Es muss zudem weiterhin im öffentlichen Fernverkehr eine FFP2- Maske getragen werden.
Darüberhinausgehende Maßnahmen werden den Bundesländern überlassen. Diese werden ermächtigt abweichende und vor allem je nach Infektionslage strengere Schutzregeln anzusetzen - zum Beispiel die
Maskenpflicht im Nahverkehr.
Sollten die Maßnahmen nicht ausreichen um das Infektionsgeschehen in den Griff zu bekommen, können die Bundesländer die Beschränkungen sukzessiv verschärfen.
Modepremiere am 19. September 2022 in Stuttgart. 15.09.2022
Bereit für die neuen Herbst- und Winterfrisurentrends? Am
kommenden Montag, den 19. September 2022 präsentiert das ZV Modeteam um Art Director Antonio Weinitschke und Steven Meth erstmals nach zweieinhalb Jahren Pandemie wieder die neuen
Looks live on stage.
Die Trendshow mit Live-Workshop findet in Stuttgart in der neuen Friseur-Akademie des Fachverbands Friseur und Kosmetik Baden-Württemberg statt. Seien Sie gespannt auf die neue Trendkollektion für
die kältere Jahreszeit!
Arbeitgeber sind zur Arbeitszeiterfassung verpflichtet 15.09.2022
Das Bundesarbeitsgericht
(BAG) hat am 13. September 2022 eine folgenreiche Grundsatzentscheidung
getroffen:
Der Arbeitgeber ist nach § 3 Abs. 2 Nr. 1 ArbSchG verpflichtet,
ein System einzuführen, mit dem
die
von den Arbeitnehmern geleistete Arbeitszeit erfasst werden kann.
Tarifabschluss im Friseurhandwerk NRW erzielt 14.09.2022
Der Friseur- und
Kosmetikverband Nordrhein-Westfalen und die vereinte Dienstleistungsgewerkschaft (ver.di) haben sich auf einen neuen Tarifvertrag zum 01. Oktober 2022
verständigt.
„Der gesetzliche Mindestlohn steigt zum kommenden Monat auf 12 Euro
pro Stunde. Bei den gut vorbereiteten Verhandlungen war es uns wichtig mit Augenmaß zu verhandeln.
Zum einen war es uns
wichtig, dass sich die
Beschäftigten im Friseurhandwerk, die eine qualifizierte Berufsausbildung abgeschlossen haben, spürbar vom Mindestlohn abheben und ein zur Finanzierung des
Lebensunterhalts notwendiges Auskommen erzielen.
Zum
anderen dürfen wir aber auch die Betriebe insbesondere durch die wirtschaftlichen Nachwirkungen der Pandemie nicht
überbelasten und damit
Arbeitsplätze gefährden. Dies zu berücksichtigen ist uns mit diesem Tarifabschluss gelungen.“ so Verbandsvors. Harald Esser
Insbesondere im Bereich der
Gesellinnen und Gesellen in der untersten Lohngruppe wurden deutliche Entgeltzuwächse
erreicht, so steigt der Lohn
von einem Tariflohn von bisher 10,10 Euro pro Stunde auf 12,65 Euro.
Die Tarifpartner sind sich
einig, diesen Tarifvertrag in NRW erneut für allgemeinverbindlich erklären zu lassen, damit
gleiche Löhne für die
Beschäftigten und gleiche Kosten für die Arbeitgebenden in NRW bestehen.
01.07.2022
Friseure brauchen Zukunft!
7% Jetzt!
50.000 Unterschriften
erreicht
Die
Online-Petition für die Reduzierung der Mehrwertsteuer
auf
7%
für
Friseurdienstleistungen kann dem
Petitionsausschuss des
Deutschen Bundestages vorgetragen
werden.
Die Initiatoren sind zu Recht
stolz auf das Erreichen des ersten
Meilensteins. Die Forderung
einer ganzen Branche: 7 %
Mehrwertsteuer auf
Friseurdienstleistungen.
01.07.2022
Regeln zum Kurzarbeitergeld
ausgelaufen
Gestern sind sämtliche
Regelungen zu den erleichterten Zugangsbedingungen zum Kurzarbeitergeld (§
421c SGB III) ausgelaufen.
Die Bundesregierung hat jedoch auch beschlossen, einige Ausnahmen bis zum
30. September 2022 zu
verlängern.
Konkret bedeutet das: Es
müssen weiterhin nur mindestens 10 Prozent statt regulär ein Drittel der
Beschäftigten von einem
Entgeltausfall betroffen sein. Ebenso wird auf den Aufbau negativer Arbeitszeitsalden weiterhin verzichtet.
01.07.2022
Vereinbarkeit von Beruf und Familie. Neues Gesetz belastet kleine Betriebe.
Das Bundeskabinett hat eine
verpflichtende Vorgabe der EU zur Vereinbarkeit von Beruf und Privatleben
für Eltern und pflegende
Angehörige gesetzlich umgesetzt.
Leider wurden mögliche
Gestaltungsfreiräume bei der Umsetzung im Sinne des Mittelstands in Berlin
nicht genutzt. Stattdessen
soll mit der bewährten Systematik der Schwellenwerte in Bezug auf die
Beschäftigtenzahl zum Schutz der
Kleinbetriebe gebrochen und die Richtlinie überbordend umgesetzt
werden. Beschäftigte sollen
nun unabhängig von der Beschäftigtenzahl des Unternehmens einen
Anspruch auf
Pflege-
oder Familienpflegezeit
bekommen. Damit verbunden ist künftig auch ein
besonderer Kündigungsschutz
für die Freistellungsdauer.
Da die finale Umsetzung noch
aussteht, bleibt abzuwarten, ob die Einwände der Handwerksbranche
noch Gehör
finden.
24.06.2022
ZDH: Imagekampagne und Sommer der Berufsbildung
Handwerksbetriebe ringen
engagiert um jeden Jugendlichen, den sie für eine Ausbildung begeistern
können. Rückendeckung bekommen
sie dabei in diesem Sommer von Maßnahmen der Imagekampagne
des deutschen Handwerks und
durch den „Sommer der Berufsbildung“, den die Partner der "Allianz für
Aus- und Weiterbildung" zum zweiten Mal ausrufen.
Ziel der Kampagnenmaßnahmen
als auch des Sommers der Berufsbildung ist es, den Stellenwert der
beruflichen Ausbildung und die
Gleichwertigkeit von Studium und Ausbildung in den Köpfen zu
verankern. Es ist
#ZeitzumUmdenken, bringt die Kampagne das Vorhaben auf den Punkt.
27.05.2022
1.
Neue Prüfungsmappe Teil
1
Die Prüfungsmappe Teil 1 des
Zentralverbands für die Gesellenprüfung
im Friseurhandwerk wurde neu
aufgelegt und ist ab sofort verfügbar.
Jetzt die Berichtsheft-App für Azubis bestellen
Die offizielle
Berichtsheft-App des Zentralverbands
ermöglicht es Azubis, den
Ausbildungsnachweis per
App auf dem
Smartphone zu führen. Sie verfügen
über
eine
Übersicht ihrer erledigten und noch
offenen
Berichte, erhalten eine Erinnerung zur
Fertigstellung und können die
Berichte anschließend
einfach und schnell an den
Ausbilder senden.
Die
Ausbilder können das Ausbilder-Premium-Paket für 22,95 Euro per Mail an
app@friseurhandwerk.de bestellen. Daraufhin erhalten sie Zugang auf die Verwaltungsoberfläche auf
www.friseur-berichtsheft-app.de und einen Zugangscode, den Sie dem Azubi weiterleiten.
Die Azubis laden sich
daraufhin die Berichtsheft-App im App-Store (i-tunes oder Play-Store) herunter.
Sobald Sie den Code ihres
Ausbilders eingegeben haben, können die Berichte an den Ausbilder
versendet und von diesem
abgezeichnet werden.
Hier gelangen sie direkt zum Bestellformular
Checkliste: So punkten Sie bei
Generation Z
Wer heute ins Berufsleben
einsteigt, will laut Studie von Zenjob ein gutes Miteinander, Wertschätzung
und einen Job, der zum Leben
passt. Je mehr Punkte der Checkliste Sie erfüllen, desto leichter können
Sie Azubis und junge
Fachkräfte im Betrieb halten.
• Unternehmenstyp definieren:
Wie wäre Ihr Betrieb als
Mensch? Sympathie, Haltung und Empathie
bilden die erfolgreiche
Grundlage.
• Machen statt reden: Leben Sie Ihre Werte und Versprechen. Gerade
die junge Generation ist "Fake-
News"-erprobt und lässt sich von leeren Formeln nicht blenden.
• Flexibles Arbeiten: Etwa bei der Arbeitszeit
oder
dem
Arbeitsort. Aber auch: Rotierende
Verantwortung im
Betrieb.
• Digitaler werden: Für die Generation Z ist das
Smartphone ein Lebensbegleiter. Auch im Job helfen
digitale Tools, um mehr Zeit
für die originäre handwerkliche Arbeit zu haben.
• Karriere fördern: Junge Leute können vieles und haben
gute Ideen. Indem Sie vielfältige Aufgaben
und Karrierepfade bieten,
profitieren Sie davon.
• Talente stärken: Stellen Sie dem Nachwuchs Mentoren
zur
Seite,
die
bei
Unsicherheiten
unterstützen, die Entwicklung
fördern und die Selbstorganisation verstärken.
• Offenheit zulassen: Sorgen Sie für klare Kommunikation und
Offenheit für neue Ideen - das
verbessert das Arbeiten für
alle Mitarbeitende.
• Arbeit und Freizeit trennen:
Die Generation Z will nicht
mit dem Job verschmelzen. Wer Specials
bieten möchte, sollte auf
einen Arbeitsbezug achten (etwa bessere Arbeitsausstattung statt
Firmenfeier).
25.05.2022
Friseurhandwerk: Gema Rahmenvertrag
Lange Zeit sah es danach aus, dass die GEMA den
Rahmenvertrag mit dem Zentralverband des
Deutschen Friseurhandwerks
(ZV) nicht verlängern bzw. kündigen würde. Glücklicherweise hat sich das
Blatt nun gewendet
und es
bleibt damit beim Vorteil von 20 % für Innungsmitglieder.
Die GEMA fordert in diesem
Zusammenhang, dass die Daten der Innungsmitglieder ausschließlich auf
dem dafür vorgesehenen
Excel-Formular
(siehe
hier:
https://www.gema.de/fileadmin/user_upload/GEMA_Meldevorlage_f%C3%BCr_GSVT-
Partner2021.xlsx)
einzutragen und an den
zuständigen Landesinnungsverband zu übersenden sind. Nach Weiterleitung
durch den Landesinnungsverband
an den ZV werden die Daten der GEMA datenschutzkonform zur
Verfügung
gestellt.
08.04.2022
UPDATE: Der bundesweite Einsatz so ziemlich aller deutschen Hauptzollämter zeigt die massiven Verstöße bei der Einhaltung von Arbeitsbedingungen und Sozialbetrug. Die Ergebnisse in den meisten Regionen sind erschreckend - alle Details pro Region ...
20.01.2022
der Zentralverband des Deutschen Friseurhandwerks (ZV) präsentiert die Looks der H|MAG Trendkollektion Frühjahr/Sommer 2022.
Informieren sie sich über die neuen Styles hier
Kassen-Fristverlängerung 12.10.2020
zur Nichtbeanstandungsregelung Der Friseur- und Kosmetikverband NRW hatte sich in der Corona-Zeit für eine Fristverlängerung zur Nichtbeanstandungsregelung bei der Aufrüstung von Kassen eingesetzt und das offensichtlich mit Erfolg, so teilt der Unternehmerverband NRW (UVH) mit: Da viele Betriebe aktuell um die wirtschaftliche Existenz ringen, ist eine Aufrüstung der im Handwerk vielfach eingesetzten Kassen mit einer zertifizierten technischen Sicherheitseinrichtung (TSE) aufgrund der Corona-Krise bis zum 30. September 2020 weder zumutbar noch den Betrieben vermittelbar. Dem Anliegen hatte das Bundesministerium der Finanzen (BMF) noch im Juni/Juli eine Absage erteilt. Doch nun haben mehrere Bundesländer im Erlasswege stillschweigende Fristverlängerungen für die Aufrüstung von Kassen mit einer TSE über den 30. September 2020 hinaus eingeräumt. Dazu zählt neben Bayern, Hamburg und Hessen auch Nordrhein-Westfalen. Die Finanzverwaltungen der vier Länder beanstanden auch weiterhin keine Kassensysteme bis zum 31. März 2021, wenn die TSE bei einem Kassenfachhändler, einem Kassenhersteller oder einem anderen Dienstleister bis zum 30. September 2020 nachweislich bestellt oder der Einbau einer cloud-basierten TSE vorgesehen, eine solche jedoch nachweislich noch nicht verfügbar ist. Ein gesonderter Antrag ist nicht erforderlich. Die Nachweise sind mit der Verfahrensdokumentation zur Kassenführung nach den allgemeinen Aufbewahrungsfristen aufzubewahren und auf Verlangen vorzulegen. Natürlich müssen technisch notwendige Anpassungen und Aufrüstungen der elektronischen Aufzeichnungssysteme, soweit möglich, weiterhin umgehend durchgeführt werden. In einer Vereinfachungsregelung des Bundesministeriums der Finanzen am 21.08.20 wird aus Vereinfachungsgründen nicht beanstandet, wenn die Kosten für die nachträgliche erstmalige Ausrüstung bestehender Kassen oder Kassensysteme mit einer TSE und die Kosten für die erstmalige Implementierung der einheitlichen digitalen Schnittstelle eines bestehenden elektronischen Aufzeichnungssystems in voller Höhe sofort als Betriebsausgaben abgezogen werden.
Abmahnmissbrauch effektiv verhindern 12.10.2020
Der Deutsche Bundestag hat am 10. September 2020 in zweiter und dritter Lesung den vom Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz eingebrachten Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung des fairen Wettbewerbs beschlossen. Positiv zu bewerten ist dabei u. a., dass eine wichtige Forderung des Friseurhandwerks berücksichtigt wurde, gewerbliche Abmahnungen von Bagatellverstößen im Bereich des Datenschutzes und bei Verstößen bei der Impressumsgestaltung zu erschweren.
b) Zoom-Seminar „Grundlagen der GoBD“ mit Gregor Danielmeyer am 09.11.2020
GEMA-Gebühren: Entlastung für die Betriebe
Für Lizenznehmer ruhen für den Zeitraum, in dem sie ihren Betrieb aufgrund behördlicher Anordnungen zur Eindämmung der Pandemie-Ausbreitung schließen müssen,
alle Monats-, Quartals- und Jahresverträge. Es entfallen während dieses Zeitraums die GEMA-Vergütungen. Kein Lizenznehmer soll für den Zeitraum der Schließung mit GEMA-Gebühren belastet werden. Diese
Maßnahme gilt rückwirkend ab dem 16. März 2020.“
Informationen und Anträge zur GEMA-Befreiung:
Website: https://www.gema.de/musiknutzer/coronavirus-kundenunterstuetzung/
Mail: absagecorona@gema.de
Bundessteuerberaterkammer zur Kassenachschau
Die Kassen-Nachschau stellt ein starkes Instrument der Finanzverwaltung dar und kann zu unangenehmen Situationen für die betroffenen Unternehmen führen. Eine gute Vorbereitung ist das A und O, um die Prüfung reibungslos zu überstehen: „Kassen-Nachschau – Was Sie wissen sollten“.
Es empfiehlt sich, alle Details und Anforderungen bereits vorab mit dem Steuerberater zu besprechen und zu planen. Orientierungshilfe bei der Suche nach einem qualifizierten Berater kann jetzt der Steuerberater-Suchdienst auf der Webseite der Bundessteuerberaterkammer unter www.bstbk.de geben.
Quelle: ZV Newsletter
Meldepflicht für Ladenkasse
Ab nächstem Jahr müssen Unternehmer dem Finanzamt melden, welche und wie viele elektronische Kassen im Unternehmen eingesetzt werden. Dazu soll ein amtliches Formular verwendet werden, das allerdings noch gar nicht zur Verfügung steht. Werden im Unternehmen elektronische Aufzeichnungssysteme wie z. B. elektronische Registrierkassen eingesetzt, müssen diese ab dem 1. Januar 2020 dem zuständigen Finanzamt gemeldet werden. Ziel der Regelung ist es, Manipulationen an den Kassenaufzeichnungen zu erschweren. Mitzuteilen sind künftig u. a. Art und Anzahl der im Unternehmen eingesetzten elektronischen Aufzeichnungssysteme sowie der zertifizierten technischen Sicherheits-einrichtungen. Dabei muss die Mitteilung innerhalb eines Monats nach Anschaffung oder Inbetriebnahme des Aufzeichnungssystems beim Finanzamt eingegangen sein. Geräte, die vor dem 1. Januar 2020 angeschafft wurden, können grundsätzlich bis zum 31. Januar 2020 gemeldet werden. Dabei kann die Mitteilung entweder durch den Unternehmer selbst oder durch eine bevollmächtigte Person erfolgen. Hat der Unternehmer mehrere Betriebsstätten, so muss mit der Meldung auch eine Zuordnung der Kassensysteme zur entsprechenden
Neuregelungen des Mutterschutzes
Falls nicht bereits bekannt: Zum 1. Januar 2019 treten Änderungen beim Mutterschutzgesetz
in Kraft. Einen umfangreichen Leitfaden stellt das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend zur Verfügung. Diesen können Sie mit einem Klick auf den folgenden Link
herunterladen: Leitfaden zum
Mutterschutz
Eine kurze Zusammenfassung finden Sie auf der Website des Bundesministeriums:
Aktuelles aus der Berufsbildung
Hairgoals: Das Azubi-Magazin zur idealen Prüfungsvorbereitung
Das brandneue Ausbildungsmagazin Hairgoals des Zentralverbands des Deutschen Friseurhandwerks (ZV) bereitet die Auszubildenden Step by Step anhand ausführlicher Schnittbeschreibungen auf den zweiten Teil der gestreckten Gesellenprüfung vor. Hairprofi und ZV Art Director Antonio Weinitschke erklärt im Magazin detailliert, wie fünf aktuelle Trendlooks fachlich auf den Punkt genau erarbeitet werden. Hairgoals gibt den Azubis außerdem an die Hand, was für ein Modell, welche Werkzeuge und welche Produkte für die jeweilige Trendfrisur und dessen Styling-varianten benötigt werden. So werden Azubis fit für den zweiten Teil der gestreckten Gesellenprü-fung! Neben dem Technikteil lernen die Azubis auch, sich optimal auf den Tag der Prüfung vor-zubereiten. Eine Checkliste für die Prüfungssituation, Tipps & Tricks gegen Prüfungsangst, Erfah-rungen der PLW Siegerin 2017 und viele weitere Bausteine unterstützen die Azubis bei ihrem Lernerfolg. Mit dem neuen Angebot können sich die angehenden Gesellinnen und Gesellen jetzt auf ihre Abschlussprüfung vorbereiten. Ein Muss für alle, denen die zukünftige Qualität im Fri-seurhandwerk wichtig ist. Hairgoals ist ab sofort beim Zentralverband für 9,50 Euro pro Stück erhältlich, Bestellungen können per Mail an shop@friseurhandwerk.de aufgegeben werden.
Erklärfilm: Was machen eigentlich Innungen?
Der Begriff Innung ist fast jedem geläufig. Aber was eine Innung genau ist und welche Aufgaben sie wahrnimmt, wissen viele nicht. Das Video
des Landesinnungsverbands des bayerischen Friseurhandwerks informiert humorvoll über die Arbeit der Innungen.
Neugierig geworden? Hier geht’s zum Video.
Sie erfahren nicht nur, wie Sie beispielsweise mit Trinkgeldern umgehen müssen, was bei der Behandlung von Modellen zu beachten ist oder
welche Auswirkungen fehlerhafte Inventuren haben. Der Autor zeigt auch auf, was die Prüfer der Finanzverwaltung dürfen und was nicht. Dabei haben auch die neuesten Anwendungserlasse des BMF vom
29.05.2018 zur Kassen-Nachschau und vom 19.06.2018 zur Einzelaufzeichnungspflicht Eingang in das Werk gefunden. Nicht zuletzt macht ein Ausblick auf gesetzliche Änderungen zum 01.01.2020 das Buch zu
einem topaktuellen Ratgeber für Friseurbetriebe.
Bestellungen zum Preis von 19,99 € einschließlich Porto und Versand sind jetzt bei der AWG GmbH des Zentralverbandes unter info@friseurhandwerk.de möglich.
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