Herzlich willkommen bei der Friseurinnung Ennepe-Ruhr
Herzlich willkommen bei derFriseurinnung Ennepe-Ruhr

Wir - die Friseurinnung Ennepe-Ruhr, sind ein modernes Dienstleistungsunternehmen, dass es sich zur Aufgabe macht, die gemeinsam gewerblichen Interessen Ihrer Mitglieder zu vertreten und die Außenwahrnehmung der Branche in den Medien zu förder. Wir organisieren neben Fachveranstaltungen und Kollegentreffen auch die Förderung unseres Berufsnachwuchses. Wir geben Ihnen Auskunft über betriebliche, personelle und wirtschaftliche Fragen, oder nennen Ihnen kompetente Ansprechpartner. Auch in Ausbildungsfragen können Sie sich an uns wenden. Ob Lehrlingsstreitigkeiten, Prüfungfragen, oder Fragen zur Ausbildungsvergütung, wir helfen gerne weiter.

NEWS

Friseurhandwerk fordert rasche und effektive Entlastung.   27.09.2022

Die steigenden Energiepreise treffen die von der Coronapandemie stark gebeutelte Friseurbranche. Der Zentralverband des Deutschen Friseurhandwerks (ZV) betont daher die Dringlichkeit der Ausweitung des aktuellen Rettungsschirms der Regierung für die Friseurbetriebe. Der ZV fordert nachdrücklich die Herabsetzung des Mehrwertsteuersatzes auf Friseurdienstleistungen von 19 Prozent auf 7 Prozent.

„Die aktuellen Belastungen für das Friseurhandwerk haben die Grenze des Zumutbaren einfach überschritten. Viele Friseurbetriebe stehen faktisch vor dem Aus“, mit diesen dramatischen Worten fasst ZV-Präsidentin Manuela Härtelt-Dören die Krisensituation der Branche zusammen. „Die Belastungen der Corona-Pandemie mit stark eingeschränkten Service-Möglichkeiten in den Salons, gestiegene Lohnkosten und eine schwierige Ausbildungssituation setzen den Betrieben ebenso weiter zu wie die Inflation mit ausufernden Energiepreisen. Dies ist eine existenziell kritische Situation für das Friseurhandwerk“, so Manuela Härtelt-Dören weiter. Gemeinsam mit ihren Kolleginnen und Kollegen aus des Landesinnungsinnungsverbänden des Friseurhandwerks fordert sie deshalb eine schnelle und unbürokratische Hilfe seitens der Bundes- und Landespolitik.

 

Die ZV Modepremiere war ein voller Erfolg.                           27.09.2022

Am Montag, den 19. September 2022 stellten die Art Directors des Zentralverbands, Antonio Weinitschke und Steven Meth, sowie die Akteure Susan Hoffmann-Neske, Arshad Saleem Darman und Domenico Lauricella endlich wieder live in Stuttgart die neue H|MAG Trendkollektion Herbst/Winter 2022/23 vor. In einem Workshop mit Trendshow erklärten sie den Besucherinnen und Besuchern auf der Bühne detailliert die neuen Trendlooks für die kommende Saison.

An dieser Stelle nochmals vielen Dank an unseren Gastgeber, den Fachverband Friseur und Kosmetik Baden-Württemberg sowie an alle Mitwirkenden, insbesondere an das ZV Modeteam sowie Wella.

 

Neues Infektionsschutzgesetz verabschiedet.                                  15.09.2022

Wie bereits im August angekündigt, hat die Bundesregierung ein neues Infektionsschutzgesetz verabschiedet. Das Gesetz soll am 1. Oktober 2022 in Kraft treten und bis zum 7. April 2023 gelten. Die Abstimmung darüber wird noch heute im Bundesrat erfolgen.

Zunächst soll bundesweit für alle Personen eine FFP2-Maskenpflicht in Krankenhäusern, Pflegeeinrichtungen, Arztpraxen und vergleichbaren Behandlungs- oder Versorgungseinrichtungen gelten. Außerdem muss vor dem Zutritt in Krankenhäuser und Pflegeheimen ein negativer Corona-Test vorliegen. Es muss zudem weiterhin im öffentlichen Fernverkehr eine FFP2- Maske getragen werden.

Darüberhinausgehende Maßnahmen werden den Bundesländern überlassen. Diese werden ermächtigt abweichende und vor allem je nach Infektionslage strengere Schutzregeln anzusetzen - zum Beispiel die Maskenpflicht im Nahverkehr.

Sollten die Maßnahmen nicht ausreichen um das Infektionsgeschehen in den Griff zu bekommen, können die Bundesländer die Beschränkungen sukzessiv verschärfen.

Modepremiere am 19. September 2022 in Stuttgart.                          15.09.2022

Bereit für die neuen Herbst- und Winterfrisurentrends? Am kommenden Montag, den 19. September 2022 präsentiert das ZV Modeteam um Art Director Antonio Weinitschke und Steven Meth erstmals nach zweieinhalb Jahren Pandemie wieder die neuen Looks live on stage. 

Die Trendshow mit Live-Workshop findet in Stuttgart in der neuen Friseur-Akademie des Fachverbands Friseur und Kosmetik Baden-Württemberg statt. Seien Sie gespannt auf die neue Trendkollektion für die kältere Jahreszeit!

Arbeitgeber sind zur Arbeitszeiterfassung verpflichtet      15.09.2022

Das Bundesarbeitsgericht (BAG) hat am 13. September 2022 eine folgenreiche Grundsatzentscheidung
getroffen:
Der Arbeitgeber ist nach § 3 Abs. 2 Nr. 1 ArbSchG verpflichtet, ein System einzuführen, mit dem die
von den Arbeitnehmern geleistete Arbeitszeit erfasst werden kann.

Tarifabschluss im Friseurhandwerk NRW erzielt                     14.09.2022

Der Friseur- und Kosmetikverband Nordrhein-Westfalen und die vereinte Dienstleistungsgewerkschaft (ver.di) haben sich auf einen neuen Tarifvertrag zum 01. Oktober 2022 verständigt.
Der gesetzliche Mindestlohn steigt zum kommenden Monat auf 12 Euro pro Stunde. Bei den gut vorbereiteten Verhandlungen war es uns wichtig mit Augenmaß zu verhandeln.

Zum einen war es uns wichtig, dass sich die
Beschäftigten im Friseurhandwerk, die eine qualifizierte Berufsausbildung abgeschlossen haben, spürbar vom Mindestlohn abheben und ein zur Finanzierung des Lebensunterhalts notwendiges Auskommen erzielen.

Zum anderen dürfen wir aber auch die Betriebe insbesondere durch die wirtschaftlichen Nachwirkungen der Pandemie nicht
überbelasten und damit Arbeitsplätze gefährden. Dies zu berücksichtigen ist uns mit diesem Tarifabschluss gelungen.“ so Verbandsvors. Harald Esser

Insbesondere im Bereich der Gesellinnen und Gesellen in der untersten Lohngruppe wurden deutliche Entgeltzuwächse
erreicht, so steigt der Lohn von einem Tariflohn von bisher 10,10 Euro pro Stunde auf 12,65 Euro.

Die Tarifpartner sind sich einig, diesen Tarifvertrag in NRW erneut für allgemeinverbindlich erklären zu lassen, damit
gleiche Löhne für die Beschäftigten und gleiche Kosten für die Arbeitgebenden in NRW bestehen.

                                                                                                                   01.07.2022

Friseure brauchen Zukunft! 7% Jetzt!
50.000 Unterschriften erreicht


Die Online-Petition für die Reduzierung der Mehrwertsteuer
auf 7% für Friseurdienstleistungen kann dem
Petitionsausschuss des Deutschen Bundestages vorgetragen
werden.
Die Initiatoren sind zu Recht stolz auf das Erreichen des ersten
Meilensteins. Die Forderung einer ganzen Branche: 7 %
Mehrwertsteuer auf Friseurdienstleistungen.

Mehr
 

 

                                                                                                                    01.07.2022

Regeln zum Kurzarbeitergeld ausgelaufen
Gestern sind sämtliche Regelungen zu den erleichterten Zugangsbedingungen zum Kurzarbeitergeld (§
421c SGB III) ausgelaufen. Die Bundesregierung hat jedoch auch beschlossen, einige Ausnahmen bis zum
30. September 2022 zu verlängern.
Konkret bedeutet das: Es müssen weiterhin nur mindestens 10 Prozent statt regulär ein Drittel der
Beschäftigten von einem Entgeltausfall betroffen sein. Ebenso wird auf den Aufbau negativer Arbeitszeitsalden weiterhin verzichtet.

                                                                                                                  01.07.2022

Vereinbarkeit von Beruf und Familie. Neues Gesetz belastet kleine Betriebe.


Das Bundeskabinett hat eine verpflichtende Vorgabe der EU zur Vereinbarkeit von Beruf und Privatleben
für Eltern und pflegende Angehörige gesetzlich umgesetzt.
Leider wurden mögliche Gestaltungsfreiräume bei der Umsetzung im Sinne des Mittelstands in Berlin
nicht genutzt. Stattdessen soll mit der bewährten Systematik der Schwellenwerte in Bezug auf die
Beschäftigtenzahl zum Schutz der Kleinbetriebe gebrochen und die Richtlinie überbordend umgesetzt
werden. Beschäftigte sollen nun unabhängig von der Beschäftigtenzahl des Unternehmens einen
Anspruch auf Pflege- oder Familienpflegezeit bekommen. Damit verbunden ist künftig auch ein
besonderer Kündigungsschutz für die Freistellungsdauer.
Da die finale Umsetzung noch aussteht, bleibt abzuwarten, ob die Einwände der Handwerksbranche
noch Gehör finden.

                                                                                                                    24.06.2022

ZDH: Imagekampagne und Sommer der Berufsbildung


Handwerksbetriebe ringen engagiert um jeden Jugendlichen, den sie für eine Ausbildung begeistern
können. Rückendeckung bekommen sie dabei in diesem Sommer von Maßnahmen der Imagekampagne
des deutschen Handwerks und durch den „Sommer der Berufsbildung“, den die Partner der "Allianz für
Aus- und Weiterbildung" zum zweiten Mal ausrufen.
Ziel der Kampagnenmaßnahmen als auch des Sommers der Berufsbildung ist es, den Stellenwert der
beruflichen Ausbildung und die Gleichwertigkeit von Studium und Ausbildung in den Köpfen zu
verankern. Es ist #ZeitzumUmdenken, bringt die Kampagne das Vorhaben auf den Punkt.

ZDH.docx
Microsoft Word-Dokument [13.0 KB]

                                                                                                                        27.05.2022

1. Neue Prüfungsmappe Teil 1
Die Prüfungsmappe Teil 1 des Zentralverbands für die Gesellenprüfung
im Friseurhandwerk wurde neu aufgelegt und ist ab sofort verfügbar.

 

Jetzt die Berichtsheft-App für Azubis bestellen


Die offizielle Berichtsheft-App des Zentralverbands
ermöglicht es Azubis, den Ausbildungsnachweis per
App auf dem Smartphone zu führen. Sie verfügen
über eine Übersicht ihrer erledigten und noch
offenen Berichte, erhalten eine Erinnerung zur
Fertigstellung und können die Berichte anschließend
einfach und schnell an den Ausbilder senden.
Die Ausbilder können das Ausbilder-Premium-Paket für 22,95 Euro per Mail an
app@friseurhandwerk.de bestellen. Daraufhin erhalten sie Zugang auf die Verwaltungsoberfläche auf
www.friseur-berichtsheft-app.de und einen Zugangscode, den Sie dem Azubi weiterleiten.
Die Azubis laden sich daraufhin die Berichtsheft-App im App-Store (i-tunes oder Play-Store) herunter.
Sobald Sie den Code ihres Ausbilders eingegeben haben, können die Berichte an den Ausbilder
versendet und von diesem abgezeichnet werden.

Hier gelangen sie direkt zum Bestellformular

 


Checkliste: So punkten Sie bei Generation Z

Wer heute ins Berufsleben einsteigt, will laut Studie von Zenjob ein gutes Miteinander, Wertschätzung
und einen Job, der zum Leben passt. Je mehr Punkte der Checkliste Sie erfüllen, desto leichter können
Sie Azubis und junge Fachkräfte im Betrieb halten.
Unternehmenstyp definieren: Wie wäre Ihr Betrieb als Mensch? Sympathie, Haltung und Empathie
bilden die erfolgreiche Grundlage.
Machen statt reden: Leben Sie Ihre Werte und Versprechen. Gerade die junge Generation ist "Fake-
News"-erprobt und lässt sich von leeren Formeln nicht blenden.
Flexibles Arbeiten: Etwa bei der Arbeitszeit oder dem Arbeitsort. Aber auch: Rotierende
Verantwortung im Betrieb.
Digitaler werden: Für die Generation Z ist das Smartphone ein Lebensbegleiter. Auch im Job helfen
digitale Tools, um mehr Zeit für die originäre handwerkliche Arbeit zu haben.
Karriere fördern: Junge Leute können vieles und haben gute Ideen. Indem Sie vielfältige Aufgaben
und Karrierepfade bieten, profitieren Sie davon.
Talente stärken: Stellen Sie dem Nachwuchs Mentoren zur Seite, die bei Unsicherheiten
unterstützen, die Entwicklung fördern und die Selbstorganisation verstärken.
Offenheit zulassen: Sorgen Sie für klare Kommunikation und Offenheit für neue Ideen - das
verbessert das Arbeiten für alle Mitarbeitende.
Arbeit und Freizeit trennen: Die Generation Z will nicht mit dem Job verschmelzen. Wer Specials
bieten möchte, sollte auf einen Arbeitsbezug achten (etwa bessere Arbeitsausstattung statt
Firmenfeier).

                                                                                                                   25.05.2022

Friseurhandwerk: Gema Rahmenvertrag


Lange Zeit sah es danach aus, dass die GEMA den Rahmenvertrag mit dem Zentralverband des
Deutschen Friseurhandwerks (ZV) nicht verlängern bzw. kündigen würde. Glücklicherweise hat sich das
Blatt nun gewendet und es bleibt damit beim Vorteil von 20 % für Innungsmitglieder.
Die GEMA fordert in diesem Zusammenhang, dass die Daten der Innungsmitglieder ausschließlich auf
dem dafür vorgesehenen Excel-Formular
(siehe hier: https://www.gema.de/fileadmin/user_upload/GEMA_Meldevorlage_f%C3%BCr_GSVT-
Partner2021.xlsx
)
einzutragen und an den zuständigen Landesinnungsverband zu übersenden sind. Nach Weiterleitung
durch den Landesinnungsverband an den ZV werden die Daten der GEMA datenschutzkonform zur
Verfügung gestellt.

                                                                                                                    25.05.2022

BGW nimmt branchenspezifische Corona Arbeitsschutzstandards zurück


Dazu teilt die BGW in einer E-Mail mit,
wie Sie bereits den Pressemitteilungen entnehmen konnten, läuft die SARS-CoV-2-
Arbeitsschutzverordnung des BMAS zum 25.5.2022 aus. Gleichzeitig verliert die SARS-CoV-2-
Arbeitsschutzregel ihre Gültigkeit. Die BGW hat sich daher entschieden, die branchenspezifischen
SARS-CoV-2-Arbeitsschutzstandards aktuell zurück zu ziehen.

RS NRW 22-2022.pdf
PDF-Dokument [288.4 KB]
RS NRW 21-2022.pdf
PDF-Dokument [283.8 KB]

                                                                                                                 08.04.2022

Bundesweite Schwerpunktprüfungen im Friseurhandwerk - Bilanz: über 2.800 Betriebe und 7.000 FriseurInnen überprüft

UPDATE: Der bundesweite Einsatz so ziemlich aller deutschen Hauptzollämter zeigt die massiven Verstöße bei der Einhaltung von Arbeitsbedingungen und Sozialbetrug. Die Ergebnisse in den meisten Regionen sind erschreckend - alle Details pro Region ...

                                                                                                                20.01.2022

der Zentralverband des Deutschen Friseurhandwerks (ZV) präsentiert die Looks der H|MAG Trendkollektion Frühjahr/Sommer 2022.

 

Informieren sie sich über die neuen Styles hier

 

                                                                                                                06.10.2021

Kostenlose Online-Kurse für Friseur-Azubis

Der Verlag Europa-Lehrmittel und der Zentralverband des Deutschen Friseurhandwerks (ZV) unterstützen Auszubildende bei der Vorbereitung auf die Gesellenprüfung. Zwischen dem 1. Oktober 2021 und dem 31. Januar 2022 können sich Auszubildende kostenlos für einen Online-Kurs registrieren und diesen 180 Tage lang nutzen. Eine automatische Verlängerung erfolgt nicht.

Der Online-Kurs basiert auf neun schriftlichen Original-Prüfungen für die Prüfung Teil 1. Diese wurden vom Verband der Lehrer im Berufsfeld Körperpflege (LiBK e.V.) Bayern aufbereitet und von EuropaLehrmittel als Online-Kurs realisiert. Lösungen sind ebenfalls enthalten, sodass Auszubildende ihr Wissen zu den Fachthemen der Lernfelder 1 bis 7 gezielt anwenden, prüfen und vertiefen können.

Den kostenlosen Online-Kurs f finden Interessenten auf Friseur/Friseurin - Teil 1 - Gesamtkurs | #Prüfungsdoc (pruefungsdoc.com). Ihr Ansprechpartner für Fragen: Verlag Europa-Lehrmittel Herr Sebastian Diekmann diekmann@europa-lehrmittel.de .

                                                                                                                          25.06.2021

Gesetzlicher Mindestlohn steigt zum 01.Juli 2021

Zum 01.07.2021 steigt der gesetzliche Mindestlohn von 9,50 EUR auf 9,60 EUR.

Davon betroffen sind auch die Vergütungsgruppen 1b und 1c in unserem allgemeinverbindlichen Tarifvertrag über die Vergütungen im Friseurhandwerk in NRW, gültig ab 01.07.2018.

Darüber hinaus hat die Anhebung des gesetzlichen Mindestlohns auch Auswirkungen auf geringfügige Beschäftigungen an der Obergrenze der Entlohnung. Um nicht ggf. in versicherungspflichtiges Beschäftigungsverhältnis zu geraten, müssen die Arbeitszeiten entsprechend angepasst werden.

                                                                                                                        23.06.2021

Corona.Arbeitsschutzverordnung ohne 10 qm Regel

Attest ohne vorherige Untersuchung begründet keinen Anspruch auf Entgeltfortzahlung

 

10 qm Regel.pdf
PDF-Dokument [91.3 KB]

Formular Anlage zur vorläufigen Erklärung zum Einkommen aus selbstständiger Tätigkeit

 Kassen-Fristverlängerung                                    12.10.2020

zur Nichtbeanstandungsregelung Der Friseur- und Kosmetikverband NRW hatte sich in der Corona-Zeit für eine Fristverlängerung zur Nichtbeanstandungsregelung bei der Aufrüstung von Kassen eingesetzt und das offensichtlich mit Erfolg, so teilt der Unternehmerverband NRW (UVH) mit: Da viele Betriebe aktuell um die wirtschaftliche Existenz ringen, ist eine Aufrüstung der im Handwerk vielfach eingesetzten Kassen mit einer zertifizierten technischen Sicherheitseinrichtung (TSE) aufgrund der Corona-Krise bis zum 30. September 2020 weder zumutbar noch den Betrieben vermittelbar. Dem Anliegen hatte das Bundesministerium der Finanzen (BMF) noch im Juni/Juli eine Absage erteilt. Doch nun haben mehrere Bundesländer im Erlasswege stillschweigende Fristverlängerungen für die Aufrüstung von Kassen mit einer TSE über den 30. September 2020 hinaus eingeräumt. Dazu zählt neben Bayern, Hamburg und Hessen auch Nordrhein-Westfalen. Die Finanzverwaltungen der vier Länder beanstanden auch weiterhin keine Kassensysteme bis zum 31. März 2021, wenn die TSE bei einem Kassenfachhändler, einem Kassenhersteller oder einem anderen Dienstleister bis zum 30. September 2020 nachweislich bestellt oder der Einbau einer cloud-basierten TSE vorgesehen, eine solche jedoch nachweislich noch nicht verfügbar ist. Ein gesonderter Antrag ist nicht erforderlich. Die Nachweise sind mit der Verfahrensdokumentation zur Kassenführung nach den allgemeinen Aufbewahrungsfristen aufzubewahren und auf Verlangen vorzulegen. Natürlich müssen technisch notwendige Anpassungen und Aufrüstungen der elektronischen Aufzeichnungssysteme, soweit möglich, weiterhin umgehend durchgeführt werden. In einer Vereinfachungsregelung des Bundesministeriums der Finanzen am 21.08.20 wird aus Vereinfachungsgründen nicht beanstandet, wenn die Kosten für die nachträgliche erstmalige Ausrüstung bestehender Kassen oder Kassensysteme mit einer TSE und die Kosten für die erstmalige Implementierung der einheitlichen digitalen Schnittstelle eines bestehenden elektronischen Aufzeichnungssystems in voller Höhe sofort als Betriebsausgaben abgezogen werden.

 

 

 

Abmahnmissbrauch effektiv verhindern             12.10.2020

Der Deutsche Bundestag hat am 10. September 2020 in zweiter und dritter Lesung den vom Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz eingebrachten Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung des fairen Wettbewerbs beschlossen. Positiv zu bewerten ist dabei u. a., dass eine wichtige Forderung des Friseurhandwerks berücksichtigt wurde, gewerbliche Abmahnungen von Bagatellverstößen im Bereich des Datenschutzes und bei Verstößen bei der Impressumsgestaltung zu erschweren.

 Coronavirus - Arbeitsschutzstandards Friseurhandwerk BGW aktualisiert - Stand: 08.05.2020    
 
Die BGW hat am vergangenen Freitagnachmittag erneut die SARS-CoV-2Arbeitsschutzstandards für das Friseurhandwerk aktualisiert . Unter anderem sind nunmehr auch wieder gesichtsnahe Dienstleistungen unter strengsten Hygieneauflagen erlaubt (siehe auch SARS-CoV-2-Arbeitsschutzstandards Punkt 5, Absatz 2).

                                                                                                                     12.10.2020

Vergütungstarifvertrag vom 12.06.2018 bleibt in Kraft

Wie in unserem Rundschreiben 08. Juni 2020 bekanntgegeben, hatte die ver.di NRW den Vergütungstarifvertrag zum 30. Juni 2020 fristgerecht gekündigt.

In mehreren konstruktiven Tarifgesprächen haben wir gegenüber der ver.di unseren Standpunkt vehement vertreten, dass Tarifanpassungen in dem von der Pandemie stark betroffenen Friseurhandwerk in diesem Jahr wirtschaftlich unverantwortlich sind. Mittlerweile teilt ver.di unsere Auffassung und hat mitgeteilt, diese Kündigung zurückzuziehen. Somit bleibt der Vergütungstarif weiterhin in Kraft und allgemeinverbindlich.

b) Zoom-Seminar „Grundlagen der GoBD“ mit Gregor Danielmeyer am 09.11.2020

Einladung Zoom Seminar Kassenführung
Einl__Zoom-Seminar_Kassenfuehrung_09_11_[...]
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 GEMA – Hinweis zu automatischen Abbuchungen  07.04.2020
 
Wie uns mitgeteilt wurde, ist es aufgrund eines Buchungsautomatismus´ bei der GEMA bereits zu Abbuchungen im Hinblick auf laufende Lizenzverträge für die Aprilfälligkeiten gekommen. Diese werden zurückerstattet. Bitte beachten Sie hierzu den folgenden Link der GEMA
 
https://www.gema.de/musiknutzer/coronavirus-kundenunterstuetzung/hinweis-zuautomatischen-abbuchungen/ 

Alles zum Thema  Kurzarbeit

finden sie hier

Eine Voraussetzung zur Beantragung von Kurzarbeit ist die Einverständniserklärung aller sozialversicherungspflichtigen Mitarbeiter, die von der Kurzarbeit betroffen sind.

 

 

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Einverständniserklärung_KUG2.jpg.pdf
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GEMA-Gebühren: Entlastung für die Betriebe

 Für Lizenznehmer ruhen für den Zeitraum, in dem sie ihren Betrieb aufgrund behördlicher Anordnungen zur Eindämmung der Pandemie-Ausbreitung schließen müssen, alle Monats-, Quartals- und Jahresverträge. Es entfallen während dieses Zeitraums die GEMA-Vergütungen. Kein Lizenznehmer soll für den Zeitraum der Schließung mit GEMA-Gebühren belastet werden. Diese Maßnahme gilt rückwirkend ab dem 16. März 2020.“
 
Informationen und Anträge zur GEMA-Befreiung:
Website: https://www.gema.de/musiknutzer/coronavirus-kundenunterstuetzung/
Mail: absagecorona@gema.de

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RS NRW 16-2020 - Anlage 1 - PM2020_14_Co[...]
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Arbeitsrechtliche Hinweise zum Coronavirus  
 
Der BDA hat arbeitsrechtliche Hinweise im Zusammenhang mit dem Coronavirus zusammengestellt, die wir Ihnen in der Anlage  zur Verfügung stellen. Bitte beachten Sie beim Öffnen dieses Dokuments, dass sich aus Gründen der Einstellung automatisch das Druckfenster öffnet.
 
Zudem finden Sie nachfolgend hilfreiche Links zum Bundesgesundheitsministerium sowie zur Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung:

 

 

Bundessteuerberaterkammer zur Kassenachschau

Die Kassen-Nachschau stellt ein starkes Instrument der Finanzverwaltung dar und kann zu unangenehmen Situationen für die betroffenen Unternehmen führen. Eine gute Vorbereitung ist das A und O, um die Prüfung reibungslos zu überstehen: Kassen-Nachschau – Was Sie wissen sollten“.

 

Es empfiehlt sich, alle Details und Anforderungen bereits vorab mit dem Steuerberater zu besprechen und zu planen. Orientierungshilfe bei der Suche nach einem qualifizierten Berater kann jetzt der Steuerberater-Suchdienst auf der Webseite der Bundessteuerberaterkammer unter www.bstbk.de geben.

 

Quelle: ZV Newsletter

 

Meldepflicht für Ladenkasse

 

Ab nächstem Jahr müssen Unternehmer dem Finanzamt melden, welche und wie viele elektronische Kassen im Unternehmen eingesetzt werden. Dazu soll ein amtliches Formular verwendet werden, das allerdings noch gar nicht zur Verfügung steht. Werden im Unternehmen elektronische Aufzeichnungssysteme wie z. B. elektronische Registrierkassen eingesetzt, müssen diese ab dem 1. Januar 2020 dem zuständigen Finanzamt gemeldet werden. Ziel der Regelung ist es, Manipulationen an den Kassenaufzeichnungen zu erschweren. Mitzuteilen sind künftig u. a. Art und Anzahl der im Unternehmen eingesetzten elektronischen Aufzeichnungssysteme sowie der zertifizierten technischen Sicherheits-einrichtungen. Dabei muss die Mitteilung innerhalb eines Monats nach Anschaffung oder Inbetriebnahme des Aufzeichnungssystems beim Finanzamt eingegangen sein. Geräte, die vor dem 1. Januar 2020 angeschafft wurden, können grundsätzlich bis zum 31. Januar 2020 gemeldet werden. Dabei kann die Mitteilung entweder durch den Unternehmer selbst oder durch eine bevollmächtigte Person erfolgen. Hat der Unternehmer mehrere Betriebsstätten, so muss mit der Meldung auch eine Zuordnung der Kassensysteme zur entsprechenden

Benefiz-Haarschneideaktion in Gevelsberg

am Sonntag, den 08.09.2019 war es wieder soweit,

5 Mitgliedsbetriebe der Friseurinnung Ennepe-Ruhr haben im Rahmen des Gevelsberger Erlebnishandels Haare sgeschnitten für den guten Zweck. Von 13.00 Uhr bis 17.00 Uhr schnibbelten ca. 18 - 20 Friseurinnen und Friseure Kindern, aber auch Erwachsenen am Buteraplatz in Gevelsberg die Haare. Auch für das leibliche Wohl wurde gesorgt, denn im Cafe der VHS wurden Kuchen, Torten, Waffeln sowie Kaffee nd Kaltgetränke von den ehrenamtlichen Helferinnen des Henri Thaler Vereins angeboten. Kuchen und Torten waren allesamt selbstgemacht und sind von den Betrieben gestiftet worden. Der Erlös betrug in diesem Jahr 2800.- Euro, die dem Henri-Thaler Verein gespendet wurden.

 

Neuregelungen des Mutterschutzes

Falls nicht bereits bekannt: Zum 1. Januar 2019 treten Änderungen beim Mutterschutzgesetz in Kraft. Einen umfangreichen Leitfaden stellt das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend zur Verfügung. Diesen können Sie mit einem Klick auf den folgenden Link herunterladen: Leitfaden zum Mutterschutz

Eine kurze Zusammenfassung finden Sie auf der Website des Bundesministeriums:

Aktuelles aus der Berufsbildung

Hairgoals: Das Azubi-Magazin zur idealen Prüfungsvorbereitung

Das brandneue Ausbildungsmagazin Hairgoals des Zentralverbands des Deutschen Friseurhandwerks (ZV) bereitet die Auszubildenden Step by Step anhand ausführlicher Schnittbeschreibungen auf den zweiten Teil der gestreckten Gesellenprüfung vor. Hairprofi und ZV Art Director Antonio Weinitschke erklärt im Magazin detailliert, wie fünf aktuelle Trendlooks fachlich auf den Punkt genau erarbeitet werden. Hairgoals gibt den Azubis außerdem an die Hand, was für ein Modell, welche Werkzeuge und welche Produkte für die jeweilige Trendfrisur und dessen Styling-varianten benötigt werden. So werden Azubis fit für den zweiten Teil der gestreckten Gesellenprü-fung! Neben dem Technikteil lernen die Azubis auch, sich optimal auf den Tag der Prüfung vor-zubereiten. Eine Checkliste für die Prüfungssituation, Tipps & Tricks gegen Prüfungsangst, Erfah-rungen der PLW Siegerin 2017 und viele weitere Bausteine unterstützen die Azubis bei ihrem Lernerfolg. Mit dem neuen Angebot können sich die angehenden Gesellinnen und Gesellen jetzt auf ihre Abschlussprüfung vorbereiten. Ein Muss für alle, denen die zukünftige Qualität im Fri-seurhandwerk wichtig ist. Hairgoals ist ab sofort beim Zentralverband für 9,50 Euro pro Stück erhältlich, Bestellungen können per Mail an shop@friseurhandwerk.de aufgegeben werden.

Erklärfilm: Was machen eigentlich Innungen?

Der Begriff Innung ist fast jedem geläufig. Aber was eine Innung genau ist und welche Aufgaben sie wahrnimmt, wissen viele nicht. Das Video des Landesinnungsverbands des bayerischen Friseurhandwerks informiert humorvoll über die Arbeit der Innungen.

Neugierig geworden?
Hier geht’s zum Video.

NRW: Vergütungstarifverträge unterschrieben.

Nach intensiven Verhandlungen zwischen der Gewerkschaft ver.di und dem Friseur- und Kosmetikverband Nordrhein-Westfalen (NRW) wurden jetzt die neuen Tarifverträge unterschrieben.

Die Erhöhung der Vergütungstarife erfolgt in drei Stufen: zum 01.08.2018, 01.06.2019 und 01.01.2020. Parallel dazu ist der Verband in der finalen Abstimmung mit ver.di, die Anschlussallgemeinverbindlichkeit beim Arbeitsministerium NRW zu beantragen.

Detaillierte Informationen zu den Vergütungen bekommen Sie hier:

Lohntarif
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CCF30072018.pdf
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Kassenführung in Friseurbetrieben.

Die Kassenprüfungen im Friseurhandwerk sind in den vergangenen Jahren stetig angestiegen. Damit wird die Kassenführung zu einer der zentralen Herausforderungen für Friseurunternehmer.

Die wachsenden Anforderungen an die formelle Ordnungsmäßigkeit sind für viele Salons nur noch schwer erfüllbar. Friseure müssen jedoch dafür Sorge tragen, dass im Ernstfall die Richtigkeit der Umsätze und Gewinne belegbar ist.

Experte Gerd Achilles zeigt in seinem Fachbuch leicht verständlich beschrieben, wie Sie Ihre Kasse prüfungssicher einrichten und Schätzungen vermeiden.

Sie erfahren nicht nur, wie Sie beispielsweise mit Trinkgeldern umgehen müssen, was bei der Behandlung von Modellen zu beachten ist oder welche Auswirkungen fehlerhafte Inventuren haben. Der Autor zeigt auch auf, was die Prüfer der Finanzverwaltung dürfen und was nicht. Dabei haben auch die neuesten Anwendungserlasse des BMF vom 29.05.2018 zur Kassen-Nachschau und vom 19.06.2018 zur Einzelaufzeichnungspflicht Eingang in das Werk gefunden. Nicht zuletzt macht ein Ausblick auf gesetzliche Änderungen zum 01.01.2020 das Buch zu einem topaktuellen Ratgeber für Friseurbetriebe.

Bestellungen zum Preis von 19,99 € einschließlich Porto und Versand sind jetzt bei der AWG GmbH des Zentralverbandes unter
info@friseurhandwerk.de möglich. ​

Neuer Entgelttarifvertrag in NRW - Ankündigung
 

Nach zähen Verhandlungen konnten sich der Friseur- und Kosmetikverband NRW und die ver.di am 12. Juni 2018 auf einen neuen Entgelttarifvertrag einigen. Aktuell ist der Vertragstext in der Abstimmung; im Anschluss geht der Vertrag in das Unterschriftenverfahren. Wir informieren die Kreishandwerkerschaften/Innungen über das Zahlenwerk, sobald das Unterschriftenverfahren abgeschlossen ist.

Auch für den neuen Entgelttarifvertrag soll die Allgemeinverbindlichkeit beantragt werden.

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Friseurinnung Ennepe-Ruhr

Springorumallee 10

44795 Bochum

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Rufen Sie einfach an unter   0234-32400

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